Die Steuervorteile der Rürup-Rente
Das Attraktive an der Rürup-Rente (Basisrente) sind in erster Linie die lukrativen Steuervorteile. So können Singles 20.000,- € und Ehepaare 40.000,- € als Sonderausgaben bei der Steuer ansetzen.
Bisher können allerdings noch nicht 100 % der geleisteten Beiträge abgesetzt werden. Seit der Einführung der Rürup-Rente im Jahr 2005 wird die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien schrittweise angehoben.
Jährliche Anhebung der absetzbaren Beiträge
Jedes Jahr wird der Spareffekt um zwei Prozentpunkte angehoben, so dass der volle Spareffekt im Jahr 2025 erreicht ist. Dann können endlich 100 % als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden. Aktuell (2012) können Sie als Rürup-Sparer 74 % Ihrer Beiträge bei der Steuer geltend machen.
Hier ein Beispiel: Einmal angenommen, Sie haben im Jahr 2010 monatlich 500,- € in Ihre Basis-Rente eingezahlt. Das waren dann im Jahr 6.000,- €. Ihre steuerpflichtigen Einkünfte können Sie damit um 4.200,- € mindern. Schon 2015 wären es 4.800,- € und 2025 dann schließlich 6.000,- €, also der volle Betrag.
Steuerliche Entlastung in der Ansparphase
Während Sie in der Ansparphase dank der Rürup-Rente steuerlich entlastet werden, steigt Ihre Steuerpflicht während der Auszahlungsphase an. Das ist das gleiche Prinzip wie auch bei der gesetzlichen Rente. Aber nicht erschrecken. Da der individuelle Steuersatz im Alter meist nicht allzu hoch ist, ist die steuerliche Belastung auch nicht zu extrem.
Die Auszahlungen werden mit Abgaben belegt. Der Anteil der Auszahlungen erhöht sich bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2 %. Danach um 1 % bis 2040 schließlich 100 % erreicht sind.
Wichtig: Der erhöhte Satz wird nicht mehr angehoben, wenn Sie einmal den Ruhestand erreicht haben. Denn wenn Sie einmal Ihre Rürup-Rente ausbezahlt bekommen, wird der zu versteuernde Anteil nicht mehr angehoben. Es gilt der Prozentsatz, der zu Beginn der Auszahlungsphase gültig war.
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