Selbständige und Rürup
Wenn Sie Selbständiger oder Freiberufler sind, lohnt sich für Sie die Rürup-Rente (Basisrente) ganz besonders. Denn in diesem Fall sind Sie weder bei der Riester-Rente unmittelbar förderberechtigt, noch können Sie eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Doch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Altersvorsorge müssen sie auch als Selbständiger dank der Rürup-Rente nicht verzichten.
Im Jahressteuergesetz 2007 wurde festgesetzt, dass Sie alle Beiträge – vom ersten Euro an, den Sie als Selbständiger in Ihre Rürup-Rente einzahlen – von der Steuer absetzen können. So können Sie auch als Selbständiger eine private Altersvorsorge aufbauen, die staatlich gefördert wird. Und das sogar noch mit erheblichen Steuervorteilen.
Hohe Steuerersparnis möglich
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz sehr hoch ist, dann wird die Rürup-Rente für Sie als Selbständiger noch interessanter. Denn die Beiträge, die Sie zu Ihrer Rürup-Rente leisten, werden dann stärker aus den Steuern getragen. Bis zu 20.000,- € jährlich - bzw. 40.000,- € für Verheiratete - können Sie als Selbständiger als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen.
Insolvenzsichere Rürup-Rente
Gerade für Selbständige ist auch ein weiterer Aspekt der Rürup-Rente reizvoll: Falls Sie in Insolvenz gehen müssen, ist Ihre Rürup-Rente sicher. Sie brauchen also nicht Ihr angespartes Kapital einzusetzen. Außerdem müssen Sie bei der Rürup-Rente keine monatlichen Einzahlungen zu leisten. Sie können Ihren Jahresbeitrag auch mit einer Einmalzahlung leisten. Das ist gerade dann attraktiv, wenn Sie selbständig sind und nicht genau planen können, wann Sie wie viel Geld zur Verfügung haben.
Überzeugt? Dann kümmern Sie sich schon jetzt mit Hilfe einer Rürup-Rente darum, dass Ihre Rentenlücke nicht zu groß wird. Sie werden sehen – es lohnt sich.
Übrigens: Als Selbständiger können Sie mit der Rürup-Rente deutlich mehr Steuern sparen als ein Arbeitnehmer. Denn Sie brauchen ja nicht den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuziehen, bevor Sie die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente steuermindernd geltend machen können.
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