So funktioniert die Rürup-Förderung
Die staatliche Förderung bei der Rürup-Rente (Basisrente) bekommen Sie durch satte Steuervorteile zu spüren. Anders als bei der Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente nämlich keine Alterszulagen. Dafür sind die steuerlichen Ersparnisse in der Ansparphase recht hoch.
Erfahren Sie bei uns, wie das Förderverfahren der Rürup-Rente funktioniert und fordern Sie einen kostenlosen Vergleich verschiedener Anbieter an. So erfahren Sie, ob sich für Sie der Abschluss einer Basisrente rechnet und wie hoch Ihre Steuerersparnisse sein könnten, wenn Sie sich für die Basisrente entscheiden.
Steuerersparnis in der Ansparphase
Wenn Sie eine Rürup-Rente abgeschlossen haben, können sie Ihre Beiträge dafür in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Dadurch vermindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Dabei gilt für Alleinstehende der Höchstbetrag von 20.000,- € pro Jahr und für Verheiratete 40.000,- € pro Jahr. Allerdings können die vollen Höchstbeträge erst ab 2025 in Anspruch genommen werden.
Derzeit werden die Beiträge zur Rürup-Rente schrittweise angehoben. Das bedeutet, dass 2012 74 % des Höchstbetrags als Sonderausgaben anerkannt werden. Das entspricht 14.800,- € für Alleinstehende und 29.600,- € für Verheiratete. Die Quote wird jedes Jahr um 2 % angehoben, so dass 2025 schließlich 100 % erreicht sind.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind und einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben, dann wird dieser im Rahmen der Höchstgrenzen berücksichtigt.
Besteuerung in der Auszahlungsphase
Parallel zur Anhebung der steuerlichen Förderung in der Ansparphase steigt die Besteuerung in der Auszahlungsphase. Bei der Basis-Rente wird dabei das gleiche System wie in der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet.
So waren 2005, als die Rürup-Rente eingeführt wurde, 50 % der Leistungen steuerpflichtig. Bis 2020 steigt dieser Anteil für jeden Rentnerjahrgang im Jahr um 2 %, danach um 1 % an.
Im Endeffekt bedeutet das, dass ab 2040 die Rürup-Rente und die gesetzliche Rente voll steuerpflichtig sind. Wenn Sie also 2012 in Rente gehen, müssen Sie 64 % Ihrer Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
Damit ist die Basis-Rente besonders für diejenigen attraktiv, deren Rentenbeginn kurz bevor steht. Aber auch für Jüngere lohnt sich die Rürup-Rente, weil man während der Ansparphase mit Hilfe der staatlichen Förderung viele Steuern sparen kann.
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