Rürup-Rente und Hinterbliebenenversicherung
Investieren Sie in eine Hinterbliebenenversicherung in Kombination mit einer Rürup-Rente. Denn die Rürup-Rente ist nicht vererbbar. Und Sie wollen bestimmt nicht, dass Ihr angespartes Kapital komplett verfällt wenn Sie sterben.
Absicherung durch Hinterbliebenenversicherung
Deshalb gibt Ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit, zusätzlich zur Rürup-Rente eine Hinterbliebenenversicherung abzuschließen, die in den Vertrag integriert werden kann. Und das lohnt sich sehr.
Durch die Hinterbliebenenversicherung sichern Sie Ihre Hinterbliebenen für den Fall Ihres Todes ab – und verschenken Ihr angespartes Kapital nicht. Beachten Sie aber, dass der Beitrag für die Hinterbliebenenversicherung als Zusatzversicherung nicht mehr als 49 % des Gesamtbeitrages Ihrer Rürup-Rente ausmachen darf. Ansonsten können Sie die staatliche Förderung für Ihre Kombination aus Hinterbliebenenversicherung und Rürup-Rente nicht in Anspruch nehmen.
So funktioniert die Auszahlung der Hinterbliebenenversicherung
In der Auszahlungsphase der Hinterbliebenenversicherung können sie zwischen drei verschiedenen Auszahlungsformen wählen. Sie können zum Beispiel festlegen, dass Ihre Hinterbliebenen einen bestimmten Prozentsatz der Hauptrente bekommen. So haben Sie eine gewisse Sicherheit, dass Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes nicht mittellos dastehen.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der sogenannten Rentengarantiezeit. Dabei legen Sie selbst einen gewissen Zeitraum fest. Falls Sie vor Ablauf der Frist sterben sollten, erhalten die Hinterbliebenen für den Rest dieser Garantiezeit die Ihnen zustehende Rente.
Als dritte Möglichkeit steht Ihnen die Restkapitalverrentung zur Verfügung. Als Grundlage dient dabei das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital, wobei bereits gezahlte Renten abgezogen werden. Den Betrag, der ermittelt wird, erhalten die Hinterbliebenen als Rente.
Weil sich die Anbieter auch bei der Kombination von Rürup-Rente und Hinterbliebenenversicherung stark unterscheiden, sollten Sie vor Abschluss eines Vertrags unbedingt einen kostenlosen Vergleich machen.
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