Lexikon

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ

Rentengarantiezeit

Wenn der Versicherte nach Rentenbeginn stirbt und in der Police eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, wird bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit die Rente an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

zurück
Vergleichen Sie jetzt:

Alle Anbieter von Rürup-Anlageformen im kostenlosen und unabhängigen Vergleich.

Finden Sie Ihre Rürup-Rente!
Rürup-Rechner




>