Lexikon

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Abschlusskosten

Abschlusskosten entstehen, wenn der Versicherungsnehmer eine Versicherung abschließt.

Aktueller Rentenwert

Als aktueller Rentenwert wird der Betrag bezeichnet, der der monatlichen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Seine Berechnung erfolgt aufgrund der Beiträge zur Rentenversicherung, die aus einem Durchschnittsverdienst aller Versicherten in einem Kalenderjahr geleistet wurden. Der Rentenwert unterscheidet sich in den alten und neuen Bundesländern. Die Neuberechnung des Rentenwerts erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gelten immer für alle Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsumfang wird definiert, indem jedes Versicherungsunternehmen konkrete Bedingungen dafür festlegt. Die Bedingungen sind aber nur dann gültig, wenn darin zugunsten des Versicherten von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abgewichen wird.

Altersgrenze

Ab 2012 beträgt die neue Altersgrenze 67. Erst dann können Arbeitnehmer mit dem Jahrgang 1964 oder jünger in Rente gehen.

Altersrückstellungen

Altersrückstellungen werden von privaten Versicherungsunternehmen für jeden Versicherten gebildet. Dadurch sollen die Beitragskosten abgefangen werden, die mit zunehmendem Alter des Versicherten steigen. Damit sollen starke Beitragserhöhungen im Alter vermieden werden.

Altersvorsorge

Alle Maßnahmen, die ein Erwerbstätiger trifft, um im Rentenalter seinen Lebensstandard wahren zu können und materiell abgesichert zu sein, bezeichnet man als Altersvorsorge. Dabei wird zwischen der staatlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente) und der privaten Altersvorsorge (bspw. Riester-Rente oder Rürup-Rente) unterschieden.

Angestelltenversicherung

Ein Teilbereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Angestelltenversicherung, deren Versicherungsträger die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist (BfA).

Anleihe

Ein Wertpapier, das zur Geldanlage genutzt wird, bezeichnet man als Anleihe.

Anrechnungsbetrag

Der Gegenwert der Altersrückstellungen, die für einen Versicherungsnehmer gebildet werden, wird als Anrechnungsbetrag bezeichnet. Von dem aktuell zu zahlenden Betrag wird der Betrag abgezogen, der bei einem Neuabschluss erhoben werden würde.

Ansparphase

Der Zeitraum, in dem bis zu Beginn der Rente Geld eingezahlt wird, wird als Ansparphase bezeichnet. Auch bei der Rürup-Rente spricht man von der Ansparphase.

Antrag

Als Antrag wird eine einseitige Willenserklärung bezeichnet, mit der ein Antragssteller die Absicht äußert eine Versicherung oder eine private Altersvorsorge wie beispielsweise die Rürup-Rente zu erwerben. Ein Vordruck des Versicherungsunternehmens, der sowohl rechtsgeschäftliche Vertragsbestandteile als auch Gesundheitsfragen enthält,  dient zur Antragsstellung.

Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht ist eine allgemeine Informationspflicht des Versicherten gegenüber seinem Versicherungsunternehmen. Allgemeine Angaben, wie beispielsweise die Änderung der Adresse oder der Bankverbindung, unterliegen der Anzeigepflicht. Der Versicherte ist auch verpflichtet, seinen Gesundheitszustand und Vorerkrankungen vollständig und richtig anzugeben, wenn er einen Antrag abschließt, seinen Versicherungsvertrag ändert oder diesen wiederaufleben lässt. Verletzt der Versicherte seine Anzeigepflicht ist das Versicherungsunternehmen berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten oder diesen anzufechten.

Arbeitgeberanteil

Der Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen, die ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer leistet, wird als Arbeitgeberanteil bezeichnet.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer gelten Arbeiter und Angestellte. Beamte, Selbständige oder Freiberufler werden nicht als Arbeitnehmer klassifiziert. Sie sind aber im Rahmen der Rürup-Rente förderberechtigt.

Arbeitnehmeranteil

Der Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen, der vom Arbeitnehmer selbst geleistet wird, wird als Arbeitnehmeranteil bezeichnet.

Arbeitsentgelt

Alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, die vor Abzug der Steuern und Abzug des Arbeitsnehmeranteils geleistet werden, werden als Arbeitsentgelt bezeichnet.

Auszahlungsphase

In der Auszahlungsphase werden die eingezahlten Beiträge und das erwirtschaftete Vermögen einer Rürup-Rente in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt.

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