Häufige Fragen
Erhalte ich trotz gesetzlicher Rente die steuerlichen Vergünstigungen für die Rürup-Rente?
Wenn Sie bereits eine gesetzliche Rente beziehen bedeutet das nicht automatisch, dass Sie sich Ihre Rürup-Rente ebenfalls auszahlen lassen müssen. Solange Sie Beiträge in die Rürup-Rente einzahlen, sich also noch in der Ansparphase befinden, können Sie weiterhin von den steuerlichen Vorteilen der Rürup-Förderung profitieren.
Ist meine Rürup-Rente auch dann noch sicher, wenn ich arbeitslos werde?
Ja. Denn wegen der gesetzlichen Bestimmungen kann ein Basis-Rentenvertrag nicht vor Rentenbeginn aufgelöst werden. Ihre Rürup-Rente ist also Hartz IV-sicher und pfändungssicher. Allerdings sollten Sie beachten, dass der Vertragsabschluss und die erstmalige Einzahlung in Ihren Rürup-Vertrag vor einem Antrag auf ALG II erfolgen müssen.
Was passiert mit meinem angesparten Kapital wenn ich sterbe?
Im Gegensatz zur Riester-Rente ist die Basis-Rente (Rürup-Rente) nicht vererbbar. Manche Versicherer bieten aber die Möglichkeit, dass man zugunsten der Hinterbliebenen Zusatzvereinbarungen für den Todesfall trifft, damit Ihr angespartes Kapital nicht verloren geht. Beispielsweise indem sie Ihre Basis-Rente mit einer Hinterbliebenenversicherung kombinieren.
Wann bekomme ich meine Rürup-Rente ausbezahlt?
Sie bekommen die Rürup-Rente frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Form einer lebenslangen Rente (Leibrente) ausbezahlt. Viele Versicherer bieten ein Modell an, bei dem Sie die Auszahlung Ihrer Rürup-Rente flexibel nach vorne oder hinten verschieben können.
Kann ich meine Rürup-Zahlungen eine Zeit lang aussetzen?
Eine Beitragsfreistellung ist bei der Basis- oder Rürup-Rente möglich. Auch die Wiederaufnahme der Beitragszahlungen ist möglich, genauso wie eine Erhöhung oder Senkung Ihrer Beiträge. Sie sollten aber daran denken, dass eine Änderung Ihrer Rürup-Beiträge auch eine Änderung der Rentenhöhe mit sich bringt.
Gibt es einen Pflichtbeitrag den man in die Rürup-Rente einzahlen muss?
Einen Pflichtbeitrag gibt es bei der Rürup-Rente nicht, nur einen Höchstbeitrag. Allerdings sollten Sie sich überlegen, wie hoch Ihre monatliche Rente später sein soll. Davon ausgehend werden dann Ihre Beiträge bis zum Höchstbeitrag berechnet. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie für Ihre Rürup-Rente regelmäßige Beiträge leisten wollen oder eine Einmalzahlung vorziehen.
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