Gesetzliche Bestimmungen der Rürup-Rente
Wer eine Rürup-Rente (Basisrente) abschließen will, muss sich an bestimmte gesetzliche Bestimmungen halten. Wir haben für Sie zusammengestellt, um welche gesetzlichen Bestimmungen es sich handelt, damit Sie wissen, ob Sie überhaupt von der staatlichen Förderung der Rürup-Rente profitieren können und die Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können.
Wann haben Sie Ihren Rürup-Rentenvertrag abgeschlossen?
Wichtig ist, dass der Versicherungsvertrag so gestaltet ist, dass darin die Zahlung einer Leibrente vorgesehen ist, die monatlich und lebenslang ausbezahlt wird. Dabei müssen Sie folgendes beachten: Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen haben, darf die Rentenzahlung nicht vor Vollendung Ihres 60. Lebensjahres erfolgen.
Wenn Sie Ihren Rürup-Rentenvertrag erst im Jahr 2012 abschließen, dann wird Ihnen Ihre Rente nicht vor Vollendung Ihres 62. Lebensjahres ausbezahlt werden. So sehen es die gesetzlichen Bestimmungen vor.
Gleiche Regelung wie bei gesetzlichen Rentenansprüchen
Bei dem Abschluss eines Rürup-Rentenvertrags sollten Sie ebenfalls beachten, dass die Ansprüche aus Ihrer Rürup-Rente (genauso wie die gesetzlichen Rentenansprüche) nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sind. Und vor allem, können Sie Ihre Rürup-Rente nicht vererben.
Allerdings haben Sie die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenversicherung in Kombination mit Ihrer Rürup-Rente abzuschließen. Diese kommt dann – im Falle Ihres Todes – Ihrem Ehepartner und/oder Ihren kindergeldberechtigten Kindern zugute.
Darüber hinaus ist auch die Steuerfreistellung der Beiträge (also der Sonderausgabenabzug) während der Ansparphase gesetzlich geregelt. Auch dass die Rentenleistungen aus einer Rürup-Rente in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert werden ist gesetzlich geregelt.
Außerdem gelten für die verschiedenen geförderten Produkte, zwischen denen Sie im Rahmen einer Rürup-Rente wählen können, ebenfalls bestimmte gesetzliche Regelungen, die Sie im Detail mit Ihrem Anbieter abklären können.
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