Lexikon
Gesetzliche Rentenversicherung
Alle abhängig Beschäftigten, freiwillig Versicherte, als versichert geltende Personen und Personen, die der Versicherungspflicht unterliegen, zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Einzahlungen sichern die Rentenzahlungen derer, die nicht mehr erwerbstätig sind. Der Zahlende selbst erwirbt damit gleichzeitig den Anspruch auf eine gesetzliche Altersversorgung.
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