Lexikon
Betriebsrente
Seit 1.1.2002 haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich einen Teil ihres Lohns oder ihres Gehalts als betriebliche Altersvorsorge zurückzulegen. In der Rentenphase bekommen sie dafür eine Betriebsrente (Entgeltumwandlung) ausbezahlt. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung. Dennoch ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, sich an der Altersvorsorge seiner Angestellten zu beteiligen, da seine Leistungen freiwillig sind.
zurückVergleichen Sie jetzt:
Alle Anbieter von Rürup-Anlageformen im kostenlosen und unabhängigen Vergleich.
Finden Sie Ihre Rürup-Rente!Rürup-Rechner
>