So funktioniert die Berechnung der Rürup-Rente

Sie wollen jetzt endlich wissen, wie sich die Rürup-Rente (Basisrente) überhaupt berechnet? Wir zeigen Ihnen wie’s funktioniert! Denken Sie aber daran, dass diese Berechnung rein exemplarisch ist. In Ihrem speziellen Fall kann diese durchaus von unserer Rechnung abweichen.

Beispielrechnung mit gleichbleibenden Beiträgen

Wir gehen bei unserer Berechnung von Beitragszahlungen aus, die immer gleich bleiben. Außerdem werden die Vorsorgeaufwendungen, die für die Rürup-Rente aufgebracht werden, bis zum jährlichen Höchstbetrag geltend gemacht.  Dieser beträgt 2012 74 %. Das entspricht bei Alleinstehenden derzeit 14.800,- € (74 % von 20.000,- €), die diese steuerlich geltend machen können, bei Verheirateten sind es sogar 29.600,- € (74 % von 40.000,- €).

Wie bereits des Öfteren erwähnt, wird der Höchstbetrag der Beiträge, die als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können, jedes Jahr um 2 % angehoben, so dass im Jahr 2025 schließlich 100 % erreicht sind und Rürup-Rentner 20.000,- € beziehungsweise 40.000,- € bei der Steuer geltend machen können.

Außerdem gehen wir von einer Garantieverzinsung von 1,75 %, sowie einer Überschussverzinsung von 4,5 % aus. So viel also zu den Voraussetzungen der Berechnung der Rürup-Rente.

Berechnung der Steuerersparnis

Nun aber zur Berechnung Ihrer Steuerersparnis, von der Sie dank der Rürup-Rente profitieren können: Legen Sie der Berechnung Ihren persönlichen Steuersatz zugrunde. Diesen multiplizieren sie dann mit dem Anteil, den Sie aktuell von der Steuer absetzen können.

Alles klar? Dann kann’s ja jetzt richtig losgehen. Fordern Sie direkt bei uns einen kostenlosen und unabhängigen Rürup Vergleich zur Rürup-Rente an und sparen Sie so jede Menge Steuern. Und ganz nebenbei bekommen Sie im Ruhestand dank der Rürup-Rente auch noch eine monatliche garantierte Rente ausbezahlt.

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