Lexikon
Beitrag
Als Gegenleistung zum Versicherungsschutz wird vom Versicherungsnehmer ein Beitrag an den Versicherungsgeber bezahlt. Ein Erstbeitrag wird zum Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Als laufende Beiträge werden die Folgebeiträge bezeichnet. Im Normalfall können die Folgebeiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.
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