Arbeitnehmer und Rürup
Von welchen Vorteilen der Rürup-Rente (Basisrente) können Sie als Arbeitnehmer profitieren? Lohnt sich die Rürup-Rente für Arbeitnehmer überhaupt oder sollten Sie sich in diesem Fall lieber für eine Riester-Rente entscheiden? Dass sich auch die Rürup-Rente für Arbeitnehmer durchaus rechnet, lässt sich an einem simplen Rechenbeispiel zeigen.
Sonderausgabenabzug auch für Arbeitnehmer
Bekanntermaßen lassen sich bis zu 20.000,- € im Jahr (bei Alleinstehenden) im Rahmen der Rürup-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Denken Sie aber daran, dass Sie als Arbeitnehmer von diesen 20.000,- € die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen müssen. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil betragen 19,9 % des zu versteuernden Einkommens.
Absetzbare Beiträge
Wenn Sie also im Jahr 2011 ein Bruttojahreseinkommen von 50.000,- € erzielt haben, stehen Ihnen als Arbeitnehmer 10.050,- € zur Verfügung, die Sie als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen können, nachdem Sie die Rentenbeiträge in Höhe von 9.950,- € abgezogen haben.
74 % der Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie für das Jahr 2012 beim Finanzamt steuermindernd geltend machen. Wenn Sie als Arbeitnehmer also 5.000,- € im Jahr in Ihre Rürup-Rente einzahlen, können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen um ganze 3.700,- € mindern.
Ein weiterer interessanter Punkt: Die Basisrente ist im Gegensatz zu privaten Rentenversicherungsverträgen insolvenz- und Hartz IV-sicher. Sie sehen also, dass Sie auch als Arbeitnehmer von dem Abschluss einer Rürup-Rente ganz klar profitieren können, weil Sie durch die Basisrente auch eine ganze Menge Steuern sparen können.
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